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Der Spieler verpflichtet sich auch, dem Spielfeldfeldinhaber jeglichen Schaden zu ersetzen, der dadurch eintritt, dass der Spieler die Vorschriften und Verhaltensregeln nicht eingehalten hat. Ausserdem verpflichtet sich der Spieler, den Spielfeldinhaber von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns oder Unterlassens des Spielers gegen den Spielfeldinhaber geltend machen können. Der Spieler erlässt dem Spielfeldinhaber im Voraus die Haftung für jegliche Fahrlässigkeit und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er darüber belehrt wurde, dass das Paintballspiel große körperliche Anstrengungen mit sich bringt und zur Vermeidung von schweren Verletzungen immer eine ordnungsgemäße Schutzausrüstung getragen werden muss (geprüfte Paintball-Vollgesichtsschutzmaske) und es trotz Tragen dieser Schutzausrüstung zu schweren Verletzungen kommen kann.